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Fontane-Gymnasium
des Landkreises Teltow-Fläming
Sitz Rangsdorf


Teilnahmeregeln für die Schneesportexkursionen

Präambel:

Die Wintersportexkursionen in der Jahrgangsstufe 11 sind Unterrichtsveranstaltungen in anderer Form. Sie dienen dem Zweck der Erlernung, Verbesserung bzw. Vervollkommnung von sportlichen und charakterlichen Fähigkeiten, die für das sichere und erfolgreiche Benutzen von alpinen Schneesportgeräten notwendig sind.

§ 1 Vorbereitung

1. Alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände und sonstige Materialien sind vor Antritt der Fahrt zu besorgen.
2. Eine ausdruckbare Übersicht über diese Dinge ist unter http://snowex.de/Sites/ausruestung.html ersichtlich.

§ 2 Unterkunft

1. Die Zimmer sind sauber und gepflegt. 2. Sie sind sehr einfach ausgestattet. 3. Die Bettwäsche wird gestellt, die Handtücher sind selbst mitzubringen. 4. Dusche/WC befinden sich in fast jedem Zimmer. 5. Es sind Steckdosenadapter erforderlich.
6. Jegliche Form von Beschädigungen an der Unterkunft sind von den Verursachern (ggf. Zimmerbelegschaft) selbst finanziell zu regulieren.
7. Für das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist jed(e)r Kursteilnehmer(in) selbst verantwortlich.

§ 3 Unterricht

1. Unterricht findet jeden Tag statt, die Teilnahme ist Pflicht. 2. Die Unterrichtszeiten werden von den Kursleitern bekannt gegeben und sind einzuhalten. 3. Theorieunterricht findet jeden Abend statt, die Teilnahme ist Pflicht. 4. Den Abschluss des Unterrichts bilden eine praktische und eine theoretische Leistungsüberprüfung am Ende der Exkursion. 5. Die Abschlussbewertung geht zu 50% in die Semestersportnote des Kurshalbjahres Sport ein. 6. Unentschuldigtes oder selbstverschuldetes Fernbleiben vom Unterricht wird nach den allgemeinen Bestimmungen für die GOST geahndet.

§ 4 Freizeit

1. Freizeit ist dann, wenn kein Unterricht stattfindet. 2. Die Freizeit ist so zu nutzen, dass sie die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht fördert und nicht gefährdet.[1]

§ 5 Busfahrten

1. Die Besonderen Regelungen für die Busfahrten trifft der Reiseveranstalter. 2. Diese sind in jedem Fall für alle Kursteilnehmer(innen) bindend.

§ 6 Allgemeine Verhaltensweisen

1. Pünktlichkeit ist die Vorraussetzung für einen reibungslosen und effizienten Kursablauf. Verspätungen werden nach Bestimmungen der GOST geahndet.
2. In jedem Fall ist die jeweilige Hausordnung der Unterkunft einzuhalten.
3. Alle Teilnehmer(innen) nehmen Frühstück und Abendbrot zu einer festgelegten Tageszeit ein.
4. Ein grundsätzliches dezentes und höfliches Verhalten Einheimischen insbesondere dem Pistenpersonal gegenüber ist Kursbestandteil.
5. Die FIS-Regeln sind zu beachten. Die Belehrung dazu erfolgt später. Ab der Wintersportsaison 2008 / 2009 gilt für alle Teilnehmer Helmpflicht auf allen Pisten.
6. Andere allgemeine Hinweise können auf der Internetseite www.snowex.de eingesehen werden.
§ 7 Verhalten in Zweifelsfällen

1. In Zweifelsfällen bei der Interpretation oder Auslegung dieser Teilnahmeregeln ist ein Kursleiter zu konsultieren. 2. In jedem Fall sind die Kursleiter in allen Lebenslagen Maßstab und Vorbild.

Unterschriften / Datum: Ich habe dieTeilnahmeregelungen gelesen und bin mit deren Durchführung und Einhaltung einverstanden.

 

 

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Kursteilnehmer(in) Erziehungsberechtigte

 

[1] Das gilt insbesondere für das Einnehmen das Bewusstsein beeinträchtigender Substanzen wie Alkohol. Dabei ist der Verzehr selbst mitgebrachter Spirituosen in den Unterkünften untersagt. Für nicht volljährige Schüler(innen) ist der Genuss von hochprozentigem Alkohol vollständig verboten. Sollte es durch Alkoholgenuss o.ä. zu motorischen oder charakterlichen Ausfallserscheinungen kommen, führt das zum Ausschluss vom Unterricht, weil das nicht kalkulierbare Verletzungsrisiko die Teilnahme daran verbietet. Weiterhin ist nach Ende des Theorieunterrichts bis zum Frühstück am nächsten Morgen zu gewährleisten, dass jed(e)r Kursteilnehmer(in) ungestört schlafen kann. Weiterhin sind alle Veranstaltungen in und außerhalb der allgemeinen Aufenthaltsräume bis 23:59 Uhr zu beenden und Vorbereitungen für die zeitnahe Nachtruhe zu treffen. Über Ausnahmen entscheiden die verantwortlichen Kursleiter.


Wintersportunfälle

Dezember 2009



unfall

Man will es nicht hoffen, aber es passiert - ein Unfall während des Wintersports. Die Folgen sind meist unangenehm und schmerzhaft, selbst, wenn es nicht zu tödlichen Verletzungen kommt wie beim "Althaus-Crash" vor einem Jahr.

Seit Jahren gibt es verbindliche Regeln zum Verhalten auf den Skipisten, die verhindern können, dass es zu Unfällen kommt. (siehe dazu FIS-Regeln oder DSV)
Guten Schutz bieten Protektoren, von denen der Helm das wichtigste Teil ist. Bei Snowex-Fahrten gilt ohnehin Helmpflicht. Aber auch andere Dinge sorgen für Schutz während des Sports (siehe dazu Equipment_Liste)
Häufige Unfallursachen sind: Selbstüberschätzung des eigenen Könnens, Alkoholeinfluss und daraus resultierender Leichtsinn, Ermüdung. Letzteres trifft besonders auf Anfänger zu, deren Muskulatur nach kurzer Zeit schlapp macht. Wer dann aus falsch verstandenem Ehrgeiz weiter übt, riskiert Verletzungen. Auch mangelnder oder ungesunder Schlaf nach durchzechten Nächten schwächen den Körper und führen zu Unkonzentriertheit und physiologischen Ausfällen. Daher gilt bei allen Snowex-Fahrten 0,0 Promille während des Sports.

Siehe auch: besondere Regeln auf dem Klausberg! (für 11 und 12)

Wie unangenehm auch bei scheinbar richtigem Verhalten juristische Nachspiele haben können, demonstriert ein Artikel in der MAZ vom 30.12. 2009.

 

 
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